Persönlicher Datenschutz

Verein "Freunde Toni Leutwiler-Musik"

gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG)


  • Dies ist die Webseite des gemeinnützigen Vereins "Freunde Toni Leutwiler-Musik". Der Verein verfolgt keine unmittelbaren oder mittelbaren wirtschaftlichen Zwecke.

  • Wir erfassen persönliche Daten (DSG Art. 3) lediglich für den eigenen Bedarf des Vereins "Freunde Toni Leutwiler-Musik". Diese Daten behandeln wir vertraulich und nur innerhalb des Vereins und geben sie nicht weiter (DSG Art. 4/5/6/7).

  • Bei Fotos, Tonaufnahmen und Videos von offiziellen Musikanlässen mit Toni Leutwiler-Musik gehen wir vom stillschweigenden Einverständnis der betreffenden Personen zur Veröffentlichung der Bilder, Tonaufnahmen und Videos in dieser Webseite aus, ausser sie verweigern uns dies ausdrücklich.

  • Die Freunde der Toni Leutwiler-Musik führen wir, unter deren Einverständnis, mit ihrem Bezug zur Musik und dem Wohnort sowie der Nation in dieser Webseite auf. Die abgebildeten und erwähnten Personen haben das Auskunftsrecht über ihre persönlichen Daten (DSG Art. 5/8/12) und können jederzeit das Ändern oder Löschen der entsprechenden Daten, Tonaufnahmen, Fotos oder Videos verlangen.

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Schweizer Datenschutzgesetz (DSG)
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Urheberrechte

Verein "Freunde Toni Leutwiler-Musik"

gemäss Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG)


 

In Anwendung der schweizerischen, deutschen und österreichischen Bundesgesetze über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG Stand 01.01.2017 und UrhG Stand 01.09.2017) und der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte (Stand 27.09.2011) sind sämtliche Urheberrechte an den Texten, Fotos, Videos, Grafiken und Tonaufnahmen in diesem Internet-Auftritt geschützt und mehrheitlich im Eigentum des Vereins "Freunde Toni Leutwiler-Musik" (URG Art. 6). Diese Urheberrechte gelten bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers (URG Art. 29). Für die verwandten Schutzrechte (Rechte Sender, der ausübenden Künstler und der Hersteller von Ton- und Bildträgern) läuft die Schutzfrist nach 50 Jahren ab (URG Art. 39). Ausnahme: In der EU laufen die Rechte auf Tonträgern, welche bis Ende 1961 hergestellt wurden, nach 50 Jahren ab, d.h. spätestens bis zum Jahr 2011. Für Tonträger, welche ab dem Jahre 1962 hergestellt wurden, gilt eine Schutzfrist von 70 Jahren, d.h. mindestens bis zum Jahr 2032.

 

Der Verein "Freunde Toni Leutwiler-Musik" verwendet die vorhandenen Tonaufnahmen ausschliesslich für den Eigengebrauch unter Verwandten und Freunden sowie für Forschung und Schulung (URG Art. 19).

 

Das Kopieren, Zitieren, Verwenden und Ändern der Inhalte dieser Webseite auf jegliche Art bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Urhebers und der Quellenangabe (URG Art. 10 und 11). Die öffentlich zugänglichen kurzen Musikausschnitte von Toni Leutwiler-Werken über rund 30 Sekunden in diesem Internet-Auftritt dienen als Zitate zur Veranschaulichung dieser Art von Musik (URG Art. 25), weil sie heute von den Radiosendern nur noch sehr selten gesendet wird. Vertrauenswürdigen, interessierten Musikfreunden stellen wir auf Wunsch das Passwort auf weitere Musikausschnitte zur Verfügung. Die Musikausschnitte dürfen nur für den reinen privaten Gebrauch verwendet werden.

 

Um das Lebenswerk von Toni Leutwiler zu erhalten, haben die Erben von Toni Leutwiler die Originale (Noten, Notenhefte und Tonträger) als Dauerleihgabe dem Leihnotenarchiv des Orchesters Reto Parolari (ORP) in Winterthur (Schweiz) übergeben (URG Art. 24). Ab dem Archiv können Noten über das Internet weltweit ausgeliehen werden (siehe www.leihnoten.ch). Die öffentlichen Aufführungen solcher Werke sind über die entsprechende Verwertungsgesellschaft (SUISA, GEMA, AKM usw.) abzurechnen (URG Art. 51).


Download
Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG)
Stand am 01. Januar 2017
URG_Schweizerisches Urheberrechtsgesetz.
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Datenquellen

Verein "Freunde Toni Leutwiler-Musik"


  • Autobiographie von Toni Leutwiler vom November 2000 (siehe "Biographie")
  • Verträge, Dokumente und Korrespondenz von Toni Leutwiler (im Archiv)
  • Werkekartei und Werkeverzeichnisse von Toni Leutwiler (siehe "Verzeichnisse")
  • Archivverzeichnisse, Aufnahmen und Sendungen von SRF, SWR, WDR, NDR, BR, HR, RB, MDR (DDR), RIAS, RAI, ORF und des Deutschen Rundfunkarchivs (DRA)
  • Noten, Notenhefte, CDs, DVDs, Schallplatten, Tonbänder und Tonbandkassetten
    (
    siehe "Verzeichnisse" und im Leihnotenarchiv des Orchesters Reto Parolari)
  • Katalog des Leihnotenarchivs des Orchesters Reto Parolari (siehe www.leihnoten.ch)
  • SUISA-Werkdatenbank und SUISA-Abrechnungen (siehe www.suisa.ch)
  • Katalog der Schweizerischen Nationalphonothek (siehe www.fonoteca.ch)
  • Katalog der Deutschen Nationalbibliothek (siehe unter www.dnb.de)
  • "Recorded Repertory" von Dr. Allan B. Ho, Universität Edwartsville (Southern Illinois, USA), Aufnahmen über weltweite Werke für Klavier und Orchester (Siehe www.siue.edu/~aho/discography/Discography.pdf)
  • "Gehobene Unterhaltungsmusik" (musikethnologische Aspekte) von Dr. Margaret Engeler
    (Verlag Krebs, Basel, 1993,
    ISBN 3-85775-953-7)
  • "Das Kleine Orchester des Südwestfunks unter der Leitung von Willi Stech" von Wolfgang Behr
    (Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, 1994,
    ISBN 3-7890-2906-8)
  • "Fritz Wunderlich" von Werner Pfister
    (Verlag Schott Music GmbH & Co. KG, 2010, ISBN 978-3-254-08309-8)
  • Berichte in verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften